Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 28. Juli 2025
AGB für Personalvermittlung
§ 1 ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Vermittlung von Personal zwischen der serviero GmbH, Auf der Scheibe 69, 88138 Sigmarszell (nachfolgend 'Vermittler') und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend 'Kunde'). Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihnen der Vermittler ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
Der Vermittler erbringt Personalvermittlungsleistungen, d. h. er unterstützt den Kunden bei der Suche und Auswahl geeigneter Kandidaten für offene Positionen. Die Vermittlung gilt als erfolgreich, wenn der Kandidat einen Arbeitsvertrag mit dem Kunden abschließt oder eine vergleichbare vertragliche Bindung eingeht. Der Vermittler schuldet keinen konkreten Vermittlungserfolg, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 3 VERTRAGSABSCHLUSS
Ein Vertrag zwischen dem Vermittler und dem Kunden kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Vermittlers, die Unterzeichnung eines Vermittlungsvertrages oder die tatsächliche Inanspruchnahme der Vermittlungsleistung zustande.
§ 4 PROVISIONSREGELUNG
Die Höhe der Provision wird individuell vereinbart und richtet sich nach der jeweiligen Vermittlungsvereinbarung. Die Provision wird fällig mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem Kunden und dem vermittelten Kandidaten. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Sollte das Arbeitsverhältnis innerhalb einer vertraglich vereinbarten Probezeit beendet werden, gelten die in der individuellen Vereinbarung festgelegten Regelungen zur Nachbesetzung oder anteiligen Rückerstattung.
§ 5 VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
Der Kunde verpflichtet sich, dem Vermittler alle für die Vermittlung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Der Kunde informiert den Vermittler unverzüglich über eine Einstellung eines vorgeschlagenen Kandidaten, auch wenn diese ohne unmittelbare Mitwirkung des Vermittlers erfolgt. Es ist dem Kunden untersagt, vom Vermittler vorgestellte Kandidaten ohne Zustimmung an Dritte weiterzuempfehlen oder weiterzuvermitteln.
§ 6 HAFTUNG DES VERMITTLERS
Der Vermittler haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben der vermittelten Kandidaten. Die Haftung des Vermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftungssumme ist auf die Höhe der vereinbarten Provision begrenzt.
§ 7 DATENSCHUTZ
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.serviero.com.
§ 8 VERTRAULICHKEIT
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 9 KÜNDIGUNG
Der Vermittlungsvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.
§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Vermittlers zuständige Amtsgericht Lindau. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
AGB für die Erbringung von Gebäudedienstleistungen
§ 1 ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
§ 2 ART UND UMFANG DER LEISTUNG
Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet oder auf elektronischem Wege bestätigt, der diese Bedingungen enthält oder auf diese Bedingungen hinweist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung physisch oder elektronisch vor Beginn der Arbeiten erhalten hat. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
§ 3 ABNAHME UND GEWÄHRLEISTUNG
Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Bei einmaligen Werkleistungen (z. B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens 3 Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate.
§ 4 AUFMASS
Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudedienstleistungshandwerks zu ermitteln. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt. Stellt die Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
§ 5 PREISE
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen sowie den im Angebot beschriebenen Leistungen. Bei Änderungen der Bestimmungen oder Leistungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 6 SICHERHEITSEINBEHALT
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
§ 7 HAFTUNG
Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt, sofern diese nicht explizit im Vorfeld vertraglich vereinbart und schriftlich vom Auftragnehmer innerhalb der Auftragsbestätigung bestätigt wurden. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 9 GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand gilt das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Amtsgericht Lindau.
§ 10 DATENSPEICHERUNG
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.
§ 11 TEILUNWIRKSAMKEIT
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtliche und wirtschaftlich am nächsten kommt.